Mitglied werden im KJR Lörrach - Gemeinsam stark!


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Satzung des Kreisjugendrings Lörrach, Version 1997
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Grundlage der Mitgliedschaft im Kreisjugendring ist die Anerkennung der Satzung und die Mitarbeit. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

 

Dem Kreisjugendring können als Mitglied angehören:

 

- Jugendverbände, die in ihrer Spitzenorganisation dem Landes- oder Bundesjugendring angehören.

 

- Jugendgruppen ohne Spitzenverband. deren Satzung und praktische Arbeit mit der Zielsetzung des Kreisjugendrings übereinstimmt, soweit nicht die Möglichkeit besteht, sich durch einen Orts- oder Stadtjugendring vertreten zu lassen Gruppierungen mit gleichgerichteten Zielen, Interessenten oder Namen können sich nur gemeinschaftlich vertreten lassen.


- Die Stadt- bzw. Ortsjugendringe.


Es gilt dabei die Präambel der KJR-Satzung zu beachten:

 

"Die Mitglieder des Kreisjugendringes Lörrach bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Auf freiwilliger Grundlage schließen sich die Jugendgemeinschaften zusammen, um die Interessen der Jugend des Kreises Lörrach zu vertreten, so wie gemeinsame Aufgaben wahrzunehmen. Die Jugendgemeinschaften arbeiten in gegenseitiger Anerkennung und Achtung der Eigenständigkeit aller Mitglieder zusammen. Der Kreisjugendring Lörrach ist parteipolitisch und konfessionell neutral."

 

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich unter Vorlage der Satzung einzureichen.