Jugendhilfeausschuss


"Die Jugendhilfeausschüsse bilden eine unverzichtbare Schnittstelle zwischen der Lebenswelt junger Menschen und der Politik."


Jugendhilfeausschüsse sind die wichtigsten Instrumente der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalpolitik. Die Kinder- und Jugendverbände vertreten als eigenständige Organisationen die Interessen junger Menschen. Auf kommunaler Ebene sind sie meist in Stadt- oder Kreisjugendringen zusammengeschlossen. Sie bringen die Meinung von Kindern und Jugendlichen in politische Prozesse ein. In den Jugendhilfeausschüssen können Kinder- und Jugendverbände Politik mitgestalten. So werden die Interessen junger Menschen politisch wirksam.

Der Jugendhilfeausschuss ist ein Gremium des Kreistages. Neben den Vertretern der gewählten Fraktionen sind auch verschiedene Sachverständige beratendes oder volles Mitglied. Der Kreisjugendring hat das Vorschlagsrecht für vier stimmberechtigte Mitglieder_innen und deren persönliche Stellvertreter_innen.



Mehr über die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses gibt es in einer Broschüre des Deutschen Bundesjugendrings unter http://www.dbjr.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Brosch%C3%BCre_JHA.pdf.