Delegiertenversammlung (DV)

Die Delegiertenversammlung ist das beschließende Organ des Kreisjugendrings. Über die Entwürfe des Geschäftsführenden Ausschusses (GA) wird hier beraten und beschlossen. Der Vorstand stellt hier seine Arbeit vor und berichtet über den Kassenstand. Die Mitgliedsvereine und -Verbände haben die Möglichkeit, Anträge, Aufträge und Fragen zu stellen.

 

Seit der Satzungänderung 2014 muss mindestens eine DV im Jahr stattfinden. Für aktuelle Themen und besondere Anliegen können bei Bedarf weitere DVs angesetzt werden.

 

Damit frühzeitig alle Delegierten informiert werden können über eine anstehende Versammlung ist es wichtig, dass die Delegierten bei einem Wechsel ihre neuen Daten an den Kreisjugendring weitergeben.